Gerichtshof hebt Schulpflicht für Viertklässler in Hessen auf- keine teilweise Wiederaufnahme des Unterrichts zum 27.04.2020

Sehr geehrte Eltern,

die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, in Hessen bleibt vorläufig weiter ausgesetzt.

Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem heute bekannt gegebenen Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N) entschieden.
Daher kann der Unterricht in Jahrgangsstufe 4 nicht wie vorgesehen am kommenden Montag, dem 27. April 2020, wiederaufgenommen werden.

Die Durchführung der Notfallbetreuung für die Kinder von Eltern in so genannten systemrelevanten Berufen an den betroffenen Schulen bleibt von der Entscheidung unberührt; sie findet also unverändert statt.

Sprachlos und enttäuscht haben wir die heutige Gerichtsentscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Kenntnis nehmen müssen. Die gesamte letzte Woche haben sich, das Kultusministerium, die staatliche Schulverwaltungen, die Stadtverwaltungen, die Schulleitungen, die Schulhausverwalter, die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in ganz Hessen auf die teilweise Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs am Montag vorbereitet.

Kinder, Eltern und die Klassenlehrerinnen haben sich schon darauf gefreut.

Wir hätten Ihren Kindern gerne wieder 20 Schulwochenstunden Unterricht vor Ort angeboten. Dies ist nun leider nicht mehr möglich. Die Klassenlehrerinnen werden nun den Unterricht für die kommende Woche neu planen müssen. Sie werden den Kindern wieder Aufgaben zusammenstellen, die sie ohne Unterricht vor Ort verstehen und bearbeiten können. Wann die Ausgabe der Materialien stattfinden wird erfahren Sie direkt von Ihren Klassenlehrerinnen.

Ihnen und uns allen starke Nerven und eine robuste Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thilo Schulz