Liebe Eltern,
ich möchte Sie auf die beigefügte 2. Änderungsverordnung zur zweiten VO zur Bekämpfung des Corona-Virus aufmerksam machen.
Demnach ist der Kreis der Funktionsträger ausgeweitet worden. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz:
Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung darunter.
Entsprechende Kinder sind also auch zur Betreuung aufzunehmen, sofern beide Elternteile entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt.
Entsprechende Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.
Darüber hinaus können Sie unter den folgenden Links Informationen zur aktuellen Lage entnehmen:
Hessisches Kultusministerium: FAQ-Liste
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Berufsgruppen Betreuungsregelung
Zu Link 2 (HMSI): Die Liste der Berufsgruppen ist bereits ergänzt um Personen,
(1) die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen nach einem der folgenden Gesetze befasst sind, sowie um
(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind.
Die Liesel-Oestreicher-Schule gewährleistet die Notbetreuung für berechtigte Kinder wochentags in der Zeit von 7.30 bis 13.10 Uhr.
Anschließend sind bis max. 17 Uhr die Horteinrichtungen bzw. die ESB verantwortlich. (Bitte wenden Sie sich daher ggf. auch an die Horteinrichtung, die Ihr Kind normalerweise besucht.)
Der Schulträger (Stadt Frankfurt) hat die Sicherstellung der Mittagessensversorgung ausgesetzt, so dass kein Mensabetrieb stattfindet.
Eltern können Ihrem Kind aber Speisen mitgeben, die in einer Mikrowelle erhitzt werden können.
Sollten Sie Ihr Kind für eine Notbetreuung anmelden wenden Sie sich bitte per E-Mail an
Poststelle.liesel-oestreicher-schule@stadt-frankfurt.de