Hinweise zur Meldepflicht von Infektionskrankheiten

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte dazu verpflichtet sind, der Gemeinschaftseinrichtung jede möglicherweise ansteckende Erkrankung möglichst frühzeitig zu melden.  Weitergehende Informationen, u.a. um welche Krankheiten es sich hierbei handelt, finden Sie unter  Erläuterungen zum Infektionsschutzgesetz